Familyreunion – mission impossible?

„Familiennachzug bedeutet, dass die Familienangehörigen eines bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten zu diesem nach Deutschland ziehen dürfen. Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass die Familie einen Visumantrag bei einer zuständigen Auslandsvertretung stellt. Der Familiennachzug kann beantragt werden, sobald die Asylberechtigung anerkannt bzw. die Flüchtlingseigenschaft vom BAMF zuerkannt wurde.“

So steht es auf einer eigens für den Familiennachzug aus Syrien eingerichteten Website des Auswärtigen Amtes.

„bei einer zuständigen Auslandsvertretung“

Im Ausland wird Deutschland von den Botschaften und Konsulaten vertreten. In fast jeder Hauptstadt auf der Welt gibt es eine solche Institution, die zuständig ist für alle Belange rund um unser Land, seine Bürger und Gäste. Das ist praktisch, so muss man nicht erst weite Flugreisen unternehmen, wenn man eine deutsche Botschaft aufsuchen möchte, sondern findet immer in dem Land, in dem man sich gerade befindet, deutsche Ansprechpartner. Fast immer. Es sei denn, man möchte als syrische Ehefrau mit Kind oder Kindern zum in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehemann nachreisen. Da ist nämlich das kleine Problem, dass die Deutsche Botschaft in Syrien wegen des Krieges geschlossen ist.

Also fährt man in ein Nachbarland. Zum Beispiel nach Beirut im Libanon. Hier können Syrer einen Termin zur Visumsbeantragung beantragen. Und mit ein bisschen Glück bekommen sie den innerhalb eines Jahres. Das dauert nämlich total lange, weil es so viele sind, die ein Visum beantragen wollen, um als Familie zum geflüchteten Ehemann zu ziehen.

In einer solchen Situation – Vater in Deutschland, Krieg im eigenen Land, ständige Bedrohung durch Bomben und Gewalt, oft kein Wasser, kein Strom, das Geld wird knapp, weil der Ernährer nicht mehr da ist, oder man selbst nicht mehr arbeiten kann, weil die Firma, in der man beschäftigt war, gar nicht mehr steht – scheut man keine weiten Wege und würde fast überall hinfliegen, um ein Visum zu beantragen.Es ist also wirklich prima, dass es Deutsche Botschaften fast überall gibt. Und bestimmt arbeiten die alle kräftig mit, um den großen Andrang besser zu bewältigen. Sollte man doch meinen …

Jordanien böte sich an. Da gibt es nur ein Problem – Jordanien hat die Grenze geschlossen für Syrer und schickt sie nach der Landung gleich wieder zurück. Hier hat nur jemand die Chance die deutsche Botschaft zu erreichen, der sich bereits im Land aufhält.

Nächster Versuch: Iran. In der Deutschen Botschaft in Teheran konnte man bis zum Ende des letzten Jahres ebenfalls einen Termin bei der Visastelle beantragen. Heute aber liest man auf der Website:

„Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit – Termine, die von Antragsteller aus Syrien für den Zeitraum nach dem 26.12.2015 an der Botschaft Teheran gebucht wurden, können leider nicht mehr wahrgenommen werden. Bitte wenden Sie sich stattdessen an die deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei. Ausgenommen hiervon sind syrische Antragsteller, die bereits seit mindestens 6 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben. Diese können auch weiterhin an der Botschaft Teheran einen Antrag auf Familiennachzug stellen.“

Gut, dann muss man eben noch weitere Wege in Kauf nehmen. Indien. Hier geht es schneller, hört man. Man bekäme innerhalb von wenigen Wochen einen Termin. Wir fragen nach. Und hören dies:

„vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantragung des Familiennachzugs zum anerkannten syrischen Schutzberechtigten bei einer deutschen Auslandsvertretung in Indien ist nur noch möglich, sofern die Antragsteller bereits seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben. Sofern dies auf die von Ihnen betreuten syrischen Flüchtlinge zutrifft, übersenden Sie bitte entsprechende Nachweise (Scan des Visums mit Einreisestempeln) für den seit sechs Monaten andauernden Aufenthalt in Indien an visa@newd.diplo.de, damit ein entsprechender Vorsprachetermin vergeben werden kann. Anträge auf Familienzusammenführung zum anerkannten syrischen Schutzberechtigten können bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern Syriens gestellt werden.“

„in den Nachbarländern Syriens“

Hm… wir schauen noch mal auf die Landkarte:

  • Türkei – Grenze geschlossen
  • Libanon – siehe oben – völlig überlastet
  • Jordanien – siehe oben – Grenze geschlossen
  • Irak – dringende Einreisewarnung („Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.”)

Ok. Dann eben nicht die nächsten, sondern die übernächsten Nachbarn.

Armenien! Wir durchsuchen die Website der deutschen Botschaft in Armenien. Finden alle möglichen Hinweise, Merkblätter, Informationen, was man wissen muss, wenn man ein nationales Visum beantragen will. Und die Online-Terminvergabe, die erfreulich viele und nahe freie Termine aufweist.
Wir können es kaum glauben und fragen vorher noch einmal per Email nach. Die Antwort aus Eriwan ist so ernüchternd wie frustrierend – sie beginnt mit diesem Satz:

„Die betroffene Familie muss sich bei der Antragstellung mindestens bereits 6 Monate legal in Armenien aufgehalten haben.“

Klonk!

Noch mal zum Mitschreiben – es geht hier nicht um Syrer, die sich eine Einreise nach Deutschland erschleichen wollen. Es geht um Familien, die nach unseren Gesetzen das Recht haben, zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann und Vater zu reisen. Um Frauen und Kinder, deren Männer und Väter Post vom BAMF bekommen haben, in der steht, dass sie nun ihre Familie holen können.

Das also nennt Deutschland „erleichterten Familiennachzug“. Warum nur macht man es diesen Menschen so schwer? Ich fürchte, ich kenne die Antwort. Honi soit qui mal y pense …

[Dieses Hinauszögern ist – by the way – eine totale Integrationsbremse. Die Väter werden sich erst vollends auf Schule und Job konzentrieren können, wenn ihre Familie wieder bei ihnen und in Sicherheit ist.]

Update.

Das übernächste übernächste Nachbarland befragt – Ägypten.
Und soeben diese kurze, gut klingende Antwort bekommen:

„eine Beantragung in Kairo ist möglich.“

Ich suche noch den Haken*. Wenn es keinen gibt, hätten wir glatt eine zweite Botschaft gefunden, die bereit ist, den großen Berg an Terminanfragen mit abzutragen.

Ach nee – es ist schon die dritte – Jakarta in Indonesien ginge auch. Also vorausgesetzt, die Menschen haben noch ein paar Tausend Euro für die Langstreckenflüge übrig.

Update II

*Haken gefunden – Ägypten könnte zwar dennoch eine schnellere Alternative sein, allerdings macht es die Organisation der ganzen Mission ziemlich kompliziert. Dies war die Antwort der ägyptischen Botschaft in Berlin:

“syrische Staatsbürger benötigen eine Genehmigung der ägyptischen Einreisebehörden zur Einreise in Ägypten. Die Beantragung der Genehmigung bis zu Entscheidung der Einreisebehörde dauert in der Regel mindestens 6 bis 8 Wochen.”

Niemand sagt einem gleich konkret, unter welchen Bedingungen denn eine Einreise möglich ist. Alle Infos muss man sich mühselig einzeln zusammentragen.

Update III

Heute hatte ich plötzlich die Idee: SINGAPUR. Ich mein, wer fährt schon extra nach Singapur, um dort ein Visum zu beantragen. Aber ich musste nicht lange recherchieren, um festzustellen, dass man sich auch in der deutschen Botschaft Singapur die Syrer vom Leib hält. Dort wird man auf der entsprechenden Webseite gleich mit dem schon bekannten Hinweis empfangen. In leuchtendem Rot ist dort zu lesen:

Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus SYRIEN:
Anträge von syrischen Antragstellern auf Familienzusammenführung können in der Botschaft nur angenommen werden, wenn sich die Antragsteller bereits seit MINDESTENS 6 MONATEN in Singapur aufhalten. Bei Beantragung des Visums sind Nachweise des rechtlichen Aufenthaltsstatus in Singapur vorzulegen. Visaanträge von Antragstellern mit Wohnsitz in Syrien sind in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und im Libanon einzureichen.

Nebenbei bemerkt – jeden zweiten Tag kommt unser syrischer Mitbewohner mit einer neuen Telefonnummer an, die ihm irgendein Bekannter gegeben hat. Heute war es eine türkische(!) Festnetznummer. Wenn man die anruft, bekäme man für 200 Euro einen Termin in der deutschen Botschaft in Amman in Jordanien(!). Beirut ist teurer. Kostet lässig vierstellig. Bisher konnte ich ihm solche Geschäfte noch ausreden.

to be continued …

By the way

In mir reift der Gedanke, dass ich prüfen lassen möchte, ob es rechtens ist, was Deutschland da veranstaltet. Dass Deutschland es den Familien anerkannter Flüchtlinge, die das auf der Grundlage deutscher Gesetze erteilte RECHT haben, nach Deutschland zu kommen, so schwer macht, an ein Visum zu kommen, empfinde ich als Skandal. Ein Rechtsbruch? Familienzusammenführung wird bewusst verhindert, die Botschaften schotten sich ab, man legt den Menschen systematisch Steine in den Weg. Warum kann man das notwendige Visum für diese Familien nicht ganz einfach in Deutschland bei der Einreise erteilen?
Und Europa? Wenn schon nicht die Grenzen, so öffnet doch wenigstens eure Botschaften und helft im Rahmen einer europäischen Amtshilfe bei der Bearbeitung der vielen Visumsanträge. Damit es schneller geht, Hoffnungslosigkeit und Irrwege ein Ende finden und Integration endlich beginnen kann.

Gut Ding will Weile haben!

Heute Nachmittag bekam ich eine E-Mail von BCC Print Technik | keine Antwort-Adresse! [noreply@bcc-pt.de]. Ich kenne den Laden nicht und dachte gleich an Spam oder Pishing oder Virus, an irgendeinen Dreck halt. Und ich dachte: Clever gemacht, das wirkt ja richtig echt:

Hallo Biggi Mestmäcker,
Ihre Bestellung mit der Bestellnummer GUD1197842 bei gut-drucken.de wurde soeben verschickt. Sie können die Sendung per DHL Track & Trace verfolgen: 
Die Lieferung erfolgt an:

Biggi Mestmäcker
Danziger Str. 3
41366 Schwalmtal
Deutschland

Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit innerhalb Deutschlands 1 bis 3 Werktage. Sollte die Ware nicht innerhalb der angegebenen Zeit bei Ihnen eintreffen, senden Sie uns bitte eine Email.

usw. usf.

Und ich grübelte dann doch und rief mal die Website auf. Und dann fiel es mir wieder ein – das ist keine Spammail, kein Trick, kein Virus. Ich hab dort Druckerpatronen bestellt, das ist tatsächlich eine echte Versandbestätigung für meine Bestellung GUD1197842 vom 09.02.2012 09:32:49

www.gut-drucken.de!
Niemand hat behauptet, dass gut auch schnell bedeuten muss. :-)

 

Es tut mir ja fast ein bisschen leid – aber wenn man nach so einer Lieferfrist einfach ohne weitere Erklärung eine standardisierte No-Reply-Versandbestätigung schickt, muss man mit gebloggter Häme rechnen.
Aber wer weiß – vielleicht erlassen Sie mir ja die Rechnung oder haben als Entschädigung fürs lange Warten eine nette Dreingabe ins Päckchen gelegt. Ich werde berichten.

Ich hatte übrigens im Februar bereits einmal nachgefragt, wo meine Druckerpatronen blieben. Die Antwort kam prompt am 21.02.2012 und war freundlich:

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass HP-Druckerpatronen nicht in der von uns erwarteten Zeit lieferbar sind. […]
Die von Ihnen bestellten Artikel werden Ihnen sofort zugesandt, sobald diese bei uns im Lager eingetroffen sind. Bitte rechnen Sie mit einer weiteren Lieferzeit von ca. 1 Woche.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis!

Also meine Empfehlung – HP Patronen bei gut-drucken.de frühzeitig bestellen, wenn man noch mindestens drei vorrätig hat. Andernfalls spart man unter Umständen monatelang eine Menge Papier.

 

“Macwelt” warnt vor unseriösen Abzock-Apps im iTunes Store

Neben der Vielzahl seriöser Apps stehen in Apples iTunes Store auch immer mehr unseriöse Anwendungen zum kostenpflichtigen Download bereit. Bei solchen Abzock-Apps stellen Nutzer meist erst nach dem Kauf fest, dass deren Funktion der Produktbeschreibung nur teilweise bzw. überhaupt nicht entspricht. Das berichtet die Zeitschrift “Macwelt” in ihrer aktuellen Ausgabe (07/2012, EVT 6. Juni).

Vor allem bei Spiele-Apps sowie bei Angeboten zum mobilen Streamen von TV-Inhalten ist die Dichte zwielichtiger Programme besonders hoch. So enthalten manche Apps, die im iTunes Store als Nachahmung beliebter Spiele-Klassiker wie “Minecraft” oder “Angry Birds” beworben werden, nur Screenshots dieser Titel.

Einige kostenpflichtige TV-Streaming-Apps bieten darüber hinaus nur ein eingeschränktes Programm oder greifen lediglich auf die Streams anderer, kostenfreier Anbieter zurück. Viele dieser dubiosen Apps – insbesondere die vermeintlich günstigeren Imitate beliebter Spiele – richten sich vor allem an jugendliche Nutzer.

Wie die “Macwelt” weiter berichtet, bietet Apples System zur Prüfung neuer Apps zahlreiche Schwachstellen für Betrüger. So können Entwickler zum Beispiel die Produktbeschreibungen, mit denen sie ihre Anwendungen bei Apple einreichen, auch nach deren Aufnahme in den iTunes Store noch ändern – und Kunden so in die Irre führen. Zudem kontrolliert Apple nicht, ob die im iTunes Store angegebenen Support-Adressen richtig oder überhaupt vorhanden sind. Beschwerden geprellter Kunden laufen somit oft ins Leere.

Wer dennoch den Kaufpreis für den Download einer Abzock-App zurückfordern will, der sollte den Weg über den Support-Bereich auf der offiziellen Apple-Website gehen. Obwohl eine Beanstandung dort relativ umständlich ist, hebt die “Macwelt”-Redaktion die rasche Bearbeitung und Rückerstattung des Geldes durch Apple hervor.

Quelle: Pressemeldung

Stinkstiefel

Ich schrieb ja schon mal darüber, dass ich in den Suchmaschinen besser gelistet werde, als einer meiner ehemaligen Kunden und dass deshalb öfter mal Emails an mich geschrieben werden, die eigentlich für eben diesen Kunden bestimmt sind. So auch heute.

Ich bekam per Kontaktformular folgende Nachricht:

Sehr geehrte Frau Mestmäcker,

als ausgesprochener Käseliebhaber bin ich kürzlich auf eines Ihrer Produkte gestoßen. Dieser Ziegenkäse in Form eines Schnittkäses war ein Genuss. Leider habe ich in Folge auf den umliegenden Supermärkten vergeblich nach einem Ihrer Produkte gesucht. Bei welchen Handelspartner Ihres Unternehmens in meiner näheren Umgebung habe ich da eine Chance fündig zu werden?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

War ja ganz freundlich und ich schrieb ebenso freundlich zurück:

Hallo Herr XY,

ich vertreibe leider keinen Käse, sondern bin Texterin. Ich habe vor Jahren mal einen Text für die Firma XX geschrieben, Sie sind offenbar in meinen Referenzen gelandet.
Ihre Käsefirma finden Sie unter https://www.XXX.de/

Viele Grüße, Biggi Mestmäcker

Dummerweise hatte ich nach meinem Urlaub vergessen, bei der Adresse für mein Kontaktformular den Autoresponder abzuschalten und dieser Käseliebhaber war leider bislang der erste, der mich darauf aufmerksam machte. Wäre ja ganz nett gewesen, hätte ich mich normalerweise freundlich für bedankt. Aber die Mail, die ich da von diesem Herrn bekam, die war wirklich so außergewöhnlich unfreundlich, dass sie es in mein Blog schafft. Und nur meine gute Erziehung hat dafür gesorgt, dass ich es geschafft habe, seine Nachrichten zu anonymisieren. Ich war nämlich heute morgen echt sauer. Der vormals ganz freundliche Käseliebhaber schrieb:

Hallo,
jetzt bin ich aber enttäuscht! Wenn Sie am 13.10.2008 aus dem Urlaub wieder zurück sind, weshalb bekomme ich da diese Mail???

Suchen Sie das Knöpfchen, um diese automatisch generierte Standardmail aus zu knipsen und beantworten Sie meine per Formular abgesandte Mail!

Puuh. Nur gut, dass ich seine Mail schon beantwortet hatte, bevor diese nette Aufforderung bei mir ankam. So war ich bereits freundlich gewesen und konnte nun ganz offen reagieren:

Was ist denn das für ein Ton? Ja, ein Autoresponder wurde vergessen. So what?
Wie wäre es mit richtiger Recherche, damit Sie Ihre Mails auch an die Adressen schicken, die es angeht.

Aber jetzt mal im Ernst – was sind das für Menschen? Er macht sich die Mühe, an eine Firma ein Kompliment zu schicken und sucht die Bezugsquelle eines Käses. Nur wenige Minuten später verfällt dieser Mensch nur aufgrund eines vergessenen und überholten Autoresponders in einen derartigen Tonfall. Kleiner König Kallewirsch?

 

Klaust du noch, oder textest du schon?

Vermutlich erwartet mich jetzt eine Abmahnung, weil ich nicht so ohne weiteres den IKEA Claim für eine Headline verhunzen darf. Aber – so habe ich heute gelernt – Claims sind per se nicht schützenswürdig. Zu geringe Schöpfungshöhe. Klar, sind ja meistens auch nur ein paar Worte. Schnell aufgeschrieben.

Heute hat ein Richter in einem deutschen Kammergericht befunden, dass der Beklagte zwar Texte geklaut habe, aber diese Texte nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichten und somit nicht schutzfähig seien. Sie seien eben gut. Gutes Handwerk. Aber das reicht nicht. Oder anders – dann darf man sie klauen.

Ich übersetze mal: Mein Nachbar hat sein Dach von einem Dachdecker decken lassen. Gute Arbeit, gutes Handwerk. Ich will auch so ein Dach. Das ganze Dach darf ich nicht klauen. Aber drei Ziegel – so für den Anfang, das müsste doch gehen. Ich mein – drei Ziegel sind schnell auf so ein Dach gelegt. Geringe Schöpfungshöhe. Macht also nix, wenn ich die mitnehme.

Ja. So sieht sie aus, die Rechtsprechung in Sachen Urheberrecht in diesem Land. Gesprochen von Richtern mit dem Nachnamen Ahnungslos.

Eine Freundin musste diese Kröte heute schlucken. Aber wenn ich mir angucke, was seither im Texttreff los ist, dann wage ich die Prognose, dass dieses Urteil keine Niederlage, sondern eine Initialzündung war.

Ich werde mich in Zukunft nun erst recht wehren, wenn ich mal wieder beklaut werde. Und wenn die deutschen Richter nach allen Regeln der Kunst formulierte Texte “mit aufwendiger Konzeption, die hinter der Form verschwindet”, als nicht schützenswürdig empfinden und höchstoffiziell für den Diebstahl frei geben, dann kann man einfach nur weiter kämpfen für das Recht des Urhebers.

Verstärkend werde ich in Zukunft die Öffentlichkeit nutzen. Klar gesagt – wer meine Texte klaut – und seien es auch nur Absätze mit so genannter zu geringer Schöpfungshöhe – landet immer noch vor Gericht und – im Blog. Das ist meine Pflicht als Dienstleisterin: Kunden schützen vor Leuten, die nix können. Außer klauen.

Kunden finden, Kunden binden, Kunden behalten

Vor einiger Zeit klingelte eine Kontakterin an unserer Tür: Ob wir unsere Gas-Rechnung senken wollten? Mit einem Vertrag bei der Stadtwerke Düsseldorf AG könnten wir soundsoviel sparen. Ja, ICH wollte.

Also machte ICH einen Termin mit dem Berater aus. Der kam am nächsten Tag und saß mit MIR während MEINER Bürozeit am Tisch, beriet, rechnete aus und überzeugte MICH.

ICH füllte mit dem Berater den Vertrag aus, ICH bevollmächtigte die Stadtwerke alles mit unserem alten Anbieter zu regeln und den Wechsel vorzubereiten und ICH unterschrieb den Vertrag auch. Vorgestern kam nun ein Brief von der Stadtwerke Düsseldorf AG, adressiert an meinen Mann.

Sehr geehrter Herr Mestmäcker,
wir freuen uns darüber, dass wir Sie mit unserem Angebot überzeugen konnten und bestätigen Ihnen gerne den Erhalt Ihres Vertrages.

Undsoweiterundsofort. Der Brief endet:

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine langfristige Geschäftsbeziehung.

Mein Mann fragte mich dann erst mal, warum denn die Stadtwerke ihm schreiben? Er könne sich gar nicht erinnern, deren Geschäftspartner zu sein. Klar, das war ja auch ICH, die da überzeugt worden war. Aber das ist mal wieder typisch – im Adressfeld des Vertrages stehen beide Namen. Und so ein Konzern blendet die Frauen offenbar immer noch aus.

Nein – ich bin sonst keine Kampfemanze, gar nicht. Aber in diesem Fall ärgert mich das wirklich massiv.  Was ist so schwierig daran, dass so ein Berater nachvollziehbar vermerkt, wer der Vertragspartner ist?Ein bisschen intelligentes Kundenmanagement mit dem Einsatz von Verstand und nicht nur von Software täte manchem Unternehmen wirklich gut.