Familyreunion – mission impossible?

„Familiennachzug bedeutet, dass die Familienangehörigen eines bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten zu diesem nach Deutschland ziehen dürfen. Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass die Familie einen Visumantrag bei einer zuständigen Auslandsvertretung stellt. Der Familiennachzug kann beantragt werden, sobald die Asylberechtigung anerkannt bzw. die Flüchtlingseigenschaft vom BAMF zuerkannt wurde.“

So steht es auf einer eigens für den Familiennachzug aus Syrien eingerichteten Website des Auswärtigen Amtes.

„bei einer zuständigen Auslandsvertretung“

Im Ausland wird Deutschland von den Botschaften und Konsulaten vertreten. In fast jeder Hauptstadt auf der Welt gibt es eine solche Institution, die zuständig ist für alle Belange rund um unser Land, seine Bürger und Gäste. Das ist praktisch, so muss man nicht erst weite Flugreisen unternehmen, wenn man eine deutsche Botschaft aufsuchen möchte, sondern findet immer in dem Land, in dem man sich gerade befindet, deutsche Ansprechpartner. Fast immer. Es sei denn, man möchte als syrische Ehefrau mit Kind oder Kindern zum in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehemann nachreisen. Da ist nämlich das kleine Problem, dass die Deutsche Botschaft in Syrien wegen des Krieges geschlossen ist.

Also fährt man in ein Nachbarland. Zum Beispiel nach Beirut im Libanon. Hier können Syrer einen Termin zur Visumsbeantragung beantragen. Und mit ein bisschen Glück bekommen sie den innerhalb eines Jahres. Das dauert nämlich total lange, weil es so viele sind, die ein Visum beantragen wollen, um als Familie zum geflüchteten Ehemann zu ziehen.

In einer solchen Situation – Vater in Deutschland, Krieg im eigenen Land, ständige Bedrohung durch Bomben und Gewalt, oft kein Wasser, kein Strom, das Geld wird knapp, weil der Ernährer nicht mehr da ist, oder man selbst nicht mehr arbeiten kann, weil die Firma, in der man beschäftigt war, gar nicht mehr steht – scheut man keine weiten Wege und würde fast überall hinfliegen, um ein Visum zu beantragen.Es ist also wirklich prima, dass es Deutsche Botschaften fast überall gibt. Und bestimmt arbeiten die alle kräftig mit, um den großen Andrang besser zu bewältigen. Sollte man doch meinen …

Jordanien böte sich an. Da gibt es nur ein Problem – Jordanien hat die Grenze geschlossen für Syrer und schickt sie nach der Landung gleich wieder zurück. Hier hat nur jemand die Chance die deutsche Botschaft zu erreichen, der sich bereits im Land aufhält.

Nächster Versuch: Iran. In der Deutschen Botschaft in Teheran konnte man bis zum Ende des letzten Jahres ebenfalls einen Termin bei der Visastelle beantragen. Heute aber liest man auf der Website:

„Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit – Termine, die von Antragsteller aus Syrien für den Zeitraum nach dem 26.12.2015 an der Botschaft Teheran gebucht wurden, können leider nicht mehr wahrgenommen werden. Bitte wenden Sie sich stattdessen an die deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei. Ausgenommen hiervon sind syrische Antragsteller, die bereits seit mindestens 6 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Iran haben. Diese können auch weiterhin an der Botschaft Teheran einen Antrag auf Familiennachzug stellen.“

Gut, dann muss man eben noch weitere Wege in Kauf nehmen. Indien. Hier geht es schneller, hört man. Man bekäme innerhalb von wenigen Wochen einen Termin. Wir fragen nach. Und hören dies:

„vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantragung des Familiennachzugs zum anerkannten syrischen Schutzberechtigten bei einer deutschen Auslandsvertretung in Indien ist nur noch möglich, sofern die Antragsteller bereits seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Indien haben. Sofern dies auf die von Ihnen betreuten syrischen Flüchtlinge zutrifft, übersenden Sie bitte entsprechende Nachweise (Scan des Visums mit Einreisestempeln) für den seit sechs Monaten andauernden Aufenthalt in Indien an visa@newd.diplo.de, damit ein entsprechender Vorsprachetermin vergeben werden kann. Anträge auf Familienzusammenführung zum anerkannten syrischen Schutzberechtigten können bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern Syriens gestellt werden.“

„in den Nachbarländern Syriens“

Hm… wir schauen noch mal auf die Landkarte:

  • Türkei – Grenze geschlossen
  • Libanon – siehe oben – völlig überlastet
  • Jordanien – siehe oben – Grenze geschlossen
  • Irak – dringende Einreisewarnung („Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.”)

Ok. Dann eben nicht die nächsten, sondern die übernächsten Nachbarn.

Armenien! Wir durchsuchen die Website der deutschen Botschaft in Armenien. Finden alle möglichen Hinweise, Merkblätter, Informationen, was man wissen muss, wenn man ein nationales Visum beantragen will. Und die Online-Terminvergabe, die erfreulich viele und nahe freie Termine aufweist.
Wir können es kaum glauben und fragen vorher noch einmal per Email nach. Die Antwort aus Eriwan ist so ernüchternd wie frustrierend – sie beginnt mit diesem Satz:

„Die betroffene Familie muss sich bei der Antragstellung mindestens bereits 6 Monate legal in Armenien aufgehalten haben.“

Klonk!

Noch mal zum Mitschreiben – es geht hier nicht um Syrer, die sich eine Einreise nach Deutschland erschleichen wollen. Es geht um Familien, die nach unseren Gesetzen das Recht haben, zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann und Vater zu reisen. Um Frauen und Kinder, deren Männer und Väter Post vom BAMF bekommen haben, in der steht, dass sie nun ihre Familie holen können.

Das also nennt Deutschland „erleichterten Familiennachzug“. Warum nur macht man es diesen Menschen so schwer? Ich fürchte, ich kenne die Antwort. Honi soit qui mal y pense …

[Dieses Hinauszögern ist – by the way – eine totale Integrationsbremse. Die Väter werden sich erst vollends auf Schule und Job konzentrieren können, wenn ihre Familie wieder bei ihnen und in Sicherheit ist.]

Update.

Das übernächste übernächste Nachbarland befragt – Ägypten.
Und soeben diese kurze, gut klingende Antwort bekommen:

„eine Beantragung in Kairo ist möglich.“

Ich suche noch den Haken*. Wenn es keinen gibt, hätten wir glatt eine zweite Botschaft gefunden, die bereit ist, den großen Berg an Terminanfragen mit abzutragen.

Ach nee – es ist schon die dritte – Jakarta in Indonesien ginge auch. Also vorausgesetzt, die Menschen haben noch ein paar Tausend Euro für die Langstreckenflüge übrig.

Update II

*Haken gefunden – Ägypten könnte zwar dennoch eine schnellere Alternative sein, allerdings macht es die Organisation der ganzen Mission ziemlich kompliziert. Dies war die Antwort der ägyptischen Botschaft in Berlin:

“syrische Staatsbürger benötigen eine Genehmigung der ägyptischen Einreisebehörden zur Einreise in Ägypten. Die Beantragung der Genehmigung bis zu Entscheidung der Einreisebehörde dauert in der Regel mindestens 6 bis 8 Wochen.”

Niemand sagt einem gleich konkret, unter welchen Bedingungen denn eine Einreise möglich ist. Alle Infos muss man sich mühselig einzeln zusammentragen.

Update III

Heute hatte ich plötzlich die Idee: SINGAPUR. Ich mein, wer fährt schon extra nach Singapur, um dort ein Visum zu beantragen. Aber ich musste nicht lange recherchieren, um festzustellen, dass man sich auch in der deutschen Botschaft Singapur die Syrer vom Leib hält. Dort wird man auf der entsprechenden Webseite gleich mit dem schon bekannten Hinweis empfangen. In leuchtendem Rot ist dort zu lesen:

Wichtiger Hinweis für Antragsteller aus SYRIEN:
Anträge von syrischen Antragstellern auf Familienzusammenführung können in der Botschaft nur angenommen werden, wenn sich die Antragsteller bereits seit MINDESTENS 6 MONATEN in Singapur aufhalten. Bei Beantragung des Visums sind Nachweise des rechtlichen Aufenthaltsstatus in Singapur vorzulegen. Visaanträge von Antragstellern mit Wohnsitz in Syrien sind in den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und im Libanon einzureichen.

Nebenbei bemerkt – jeden zweiten Tag kommt unser syrischer Mitbewohner mit einer neuen Telefonnummer an, die ihm irgendein Bekannter gegeben hat. Heute war es eine türkische(!) Festnetznummer. Wenn man die anruft, bekäme man für 200 Euro einen Termin in der deutschen Botschaft in Amman in Jordanien(!). Beirut ist teurer. Kostet lässig vierstellig. Bisher konnte ich ihm solche Geschäfte noch ausreden.

to be continued …

By the way

In mir reift der Gedanke, dass ich prüfen lassen möchte, ob es rechtens ist, was Deutschland da veranstaltet. Dass Deutschland es den Familien anerkannter Flüchtlinge, die das auf der Grundlage deutscher Gesetze erteilte RECHT haben, nach Deutschland zu kommen, so schwer macht, an ein Visum zu kommen, empfinde ich als Skandal. Ein Rechtsbruch? Familienzusammenführung wird bewusst verhindert, die Botschaften schotten sich ab, man legt den Menschen systematisch Steine in den Weg. Warum kann man das notwendige Visum für diese Familien nicht ganz einfach in Deutschland bei der Einreise erteilen?
Und Europa? Wenn schon nicht die Grenzen, so öffnet doch wenigstens eure Botschaften und helft im Rahmen einer europäischen Amtshilfe bei der Bearbeitung der vielen Visumsanträge. Damit es schneller geht, Hoffnungslosigkeit und Irrwege ein Ende finden und Integration endlich beginnen kann.