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Zeitungsartikel online veröffentlichen?

Immer wieder kommt diese Frage auf und nicht wenige Kunden musste ich schon darauf aufmerksam machen, dass es nicht so ohne Weiteres ok ist, Scans von Zeitungsartikeln oder Presseberichte im Fullquote auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Viele wissen nicht, dass es da urheberrechtlich einiges zu bedenken gibt. Rechtsanwalt Michael Seidlitz postete nun in der Mailingliste der i-worker einen informativen Link, den ich hier für mich und für alle am Thema Interessierten notizblogge: Die Frage nach Zeitungsartikeln im Internet, beantwortet auf www.frag-einen-anwalt.de.

Meilenstein.

Meine Freundin und Kollegin Susanne Ackstaller kämpft einen heldenhaften und zuweilen auch teuren Kampf gegen Ungerechtigkeit. Damit erweist sie einer ganzen Branche einen wirklichen Dienst. Denn schlussendlich werden alle TexterInnen davon profitieren. Jetzt hat sie endlich (!) mal gewonnen.

Das im Namen des Volkes am 17. Januar 2008 verkündete Urteil ist nun rechtskräftig. Ein Meilenstein.

Wer nun nicht versteht, warum man sich darüber so freuen kann, oder warum Susanne Ackstaller sich so vehement gegen Textklau einsetzt, der lese ihr ebenso kurzes, wie überzeugendes Statement.

Fight! Fight for your right.

Kämpfen lohnt sich. Denn im Namen des Volkes erging dieses Urteil, für das meine Kollegin und Freundin Susanne Ackstaller seit langem unermüdlich vor Gericht streitet. Ihr Kampf gilt der Sache: Urheberrechtsschutz für die Produkte unserer täglichen Arbeit. Ich freu mich sehr. :-)

 

Klaust du noch, oder textest du schon?

Vermutlich erwartet mich jetzt eine Abmahnung, weil ich nicht so ohne weiteres den IKEA Claim für eine Headline verhunzen darf. Aber – so habe ich heute gelernt – Claims sind per se nicht schützenswürdig. Zu geringe Schöpfungshöhe. Klar, sind ja meistens auch nur ein paar Worte. Schnell aufgeschrieben.

Heute hat ein Richter in einem deutschen Kammergericht befunden, dass der Beklagte zwar Texte geklaut habe, aber diese Texte nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichten und somit nicht schutzfähig seien. Sie seien eben gut. Gutes Handwerk. Aber das reicht nicht. Oder anders – dann darf man sie klauen.

Ich übersetze mal: Mein Nachbar hat sein Dach von einem Dachdecker decken lassen. Gute Arbeit, gutes Handwerk. Ich will auch so ein Dach. Das ganze Dach darf ich nicht klauen. Aber drei Ziegel – so für den Anfang, das müsste doch gehen. Ich mein – drei Ziegel sind schnell auf so ein Dach gelegt. Geringe Schöpfungshöhe. Macht also nix, wenn ich die mitnehme.

Ja. So sieht sie aus, die Rechtsprechung in Sachen Urheberrecht in diesem Land. Gesprochen von Richtern mit dem Nachnamen Ahnungslos.

Eine Freundin musste diese Kröte heute schlucken. Aber wenn ich mir angucke, was seither im Texttreff los ist, dann wage ich die Prognose, dass dieses Urteil keine Niederlage, sondern eine Initialzündung war.

Ich werde mich in Zukunft nun erst recht wehren, wenn ich mal wieder beklaut werde. Und wenn die deutschen Richter nach allen Regeln der Kunst formulierte Texte “mit aufwendiger Konzeption, die hinter der Form verschwindet”, als nicht schützenswürdig empfinden und höchstoffiziell für den Diebstahl frei geben, dann kann man einfach nur weiter kämpfen für das Recht des Urhebers.

Verstärkend werde ich in Zukunft die Öffentlichkeit nutzen. Klar gesagt – wer meine Texte klaut – und seien es auch nur Absätze mit so genannter zu geringer Schöpfungshöhe – landet immer noch vor Gericht und – im Blog. Das ist meine Pflicht als Dienstleisterin: Kunden schützen vor Leuten, die nix können. Außer klauen.

Kostenloser Download: Urheber- und Persönlichkeitsrecht im Internet

Beim Pixelgangster hab ich gerade den Hinweis auf ein 12-seitiges PDF zum Thema “Urheber- und Persönlichkeitsrecht im Internet” gefunden, das man sich kostenlos herunterladen kann.