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Textklau und Plagiate

Textklau und Plagiate sind immer wieder ein Ärgernis. Insbesondere ärgert mich Textklau dann, wenn meine Kunden beklaut werden. Schließlich haben sie das Nutzungsrecht für von mir verfasste Texte ordnungsgemäß erworben. Also ne Menge Geld dafür ausgegeben. Und dann kommt irgend so ein Mitbewerber daher, kurz copy & paste und schon sind meine sorgfältig auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenen Texte auf einer Website, wo sie gar nicht hingehören.

Eine Vorgehensweise, die ich unter keinen Umständen toleriere. Da nützt auch keine nachträgliche Entschuldigung und auch kein Oops, ich wusste nicht, dass man das nicht darf. Weil es eben schon so oft vorkam, hab ich es mir zur Gewohnheit gemacht, ein- bis zweimal im Jahr alle von mir getexteten Websites via Copyscape checken zu lassen. Dieses Tool find ich wirklich praktisch.

Neulich nun nannte mir ein Freund ein weiteres Werkzeug dieser Art:

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Thema Nutzungsrechte

Kollegin Tina schreibt über Nutzungsrechte. Ein Posting, bei dem ich gar nicht anders kann, als es zu verlinken.

Notizgebloggt: Digitales Urheberrecht

Sicher nicht nur für mich interessant: Eine Seite über das Urheberrecht in der digitalen Welt.

via: webgrrls

Biggi Mestmäcker am Donnerstag, 26. Juli 2007 | Juristisches
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Aufbewahrungsfristen

für geschäftliche Emails.

Teil 2. Denn offenbar gibt es da eine ganze Menge dazu zu sagen.

Biggi Mestmäcker am Mittwoch, 04. April 2007 | Juristisches
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Urheberrecht auch für Bilder

Im Müllers Blog gibt es eine Art “Hilferuf”: Was müssen Blogger beim Veröffentlichen von Bildern bedenken? Ein befreundeter Blogger wurde für die Veröffentlichung eines Bildes kostenpflichtig abgemahnt. Es heißt dort u.a. auch:

Des Freundes Problem hingegen, kann ich gut verstehen. Er ist selbst nicht mit der Digitalkamera unterwegs und selbst wenn, gibt es als Blogger sehr häufig Situationen, wo ein Foto als Illustration eines Textes dringend gebraucht wird. Was kann man also tun?

Man kann gar nichts tun, außer peinlich genau auf das Urheberrecht achten. Im Zweifel also einfach den Rechteinhaber fragen. Denn auch im Internet gilt das Urheberrecht. Und zwar auch für Bilder!

Jede kommerzielle Nutzung ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist ein Verstoß. Einzige Ausnahme: Bilder, die ausdrücklich als Freeware oder Public Domain bezeichnet werden.

Und selbst dann, wenn der Blogger eine Digitalkamera besitzt und selbst fotografiert, oder wenn man ein kostenloses Bild gefunden hat, muss man Rechtliches beachten. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Fotos von Menschen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Weitere Informationen und Hintergründe findet man z.B. auf www.fotorecht.de

Biggi Mestmäcker am Freitag, 30. März 2007 | Juristisches
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Internetrecht

Die 7. überarbeitete Auflage des Buches “Internetrecht” (550 Seiten) von Professor Dr. Thomas Hoeren ist erschienen, und steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Danke für den Hinweis an die Pixelgangster.

Biggi Mestmäcker am Dienstag, 06. März 2007 | Juristisches
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Neues Telemediengesetz

Jetzt ist das neue Telemediengesetz also verabschiedet. Heise berichtet und Michael Seidlitz schickt nützlichen Link in die i-worker-Liste, den ich hier mal für mich und andere notizblogge.

Biggi Mestmäcker am Freitag, 19. Januar 2007 | Juristisches
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