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Urheberrecht auch für Bilder

Im Müllers Blog gibt es eine Art “Hilferuf”: Was müssen Blogger beim Veröffentlichen von Bildern bedenken? Ein befreundeter Blogger wurde für die Veröffentlichung eines Bildes kostenpflichtig abgemahnt. Es heißt dort u.a. auch:

Des Freundes Problem hingegen, kann ich gut verstehen. Er ist selbst nicht mit der Digitalkamera unterwegs und selbst wenn, gibt es als Blogger sehr häufig Situationen, wo ein Foto als Illustration eines Textes dringend gebraucht wird. Was kann man also tun?

Man kann gar nichts tun, außer peinlich genau auf das Urheberrecht achten. Im Zweifel also einfach den Rechteinhaber fragen. Denn auch im Internet gilt das Urheberrecht. Und zwar auch für Bilder!

Jede kommerzielle Nutzung ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist ein Verstoß. Einzige Ausnahme: Bilder, die ausdrücklich als Freeware oder Public Domain bezeichnet werden.

Und selbst dann, wenn der Blogger eine Digitalkamera besitzt und selbst fotografiert, oder wenn man ein kostenloses Bild gefunden hat, muss man Rechtliches beachten. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Fotos von Menschen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Weitere Informationen und Hintergründe findet man z.B. auf www.fotorecht.de

Biggi Mestmäcker am Freitag, 30. März 2007 | Juristisches
(2) Comments (466 Aufrufe) | Permalink

Kommentare:

_Jede_ Nutzung ohne erteilte Nutzungsrechte (außer gegebenenfalls für privaten Gebrauch) ist nicht erlaubt und kann entsprechend verfolgt werden. Und selbst bei erteilten Nutzungsrechten gilt immer für was, für welchen Zeitraum und für welche regionale Zuordnung.

Das hat absolut nichts mit kommerziell oder nicht zu tun.

Das ist richtig Nicole. Hätte ich genauer formulieren sollen. Ich hatte hier den beschriebenen Blogger im Kopf, dessen Corporate Blog eben ein kommerzielles Projekt ist. Grundsätzlich gilt einfach mit und bei allem: Erst fragen, bevor man etwas verwendet, was einem anderen gehört. 

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