1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.

1.2 Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Texte und Konzepte, bei denen Biggi Mestmäcker als Urheberin in Erscheinung tritt, dürfen ohne ihre ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigen Biggi Mestmäcker eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.4 Biggi Mestmäcker überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe seiner Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Texte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3 Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Biggi Mestmäcker berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die Biggi Mestmäcker für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.5. Bei eiligen Aufträgen – Lieferung innerhalb von 24 Stunden oder am Wochenende wird ein Zuschlag auf das jeweils fällige Honorar in Höhe von 50 % erhoben.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung wird nach Ablieferung des Werkes in Rechnung gestellt. Sie ist ohne Abzug zahlbar innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann Biggi Mestmäcker Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans sind einmalig kostenlos. Werden nach der ersten Korrektur weitere Sonderleistungen erbracht, werden sie dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

4.2 Biggi Mestmäcker ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Biggi Mestmäcker entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

6. Haftung

6.1 Biggi Mestmäcker haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2 Sofern Biggi Mestmäcker notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Biggi Mestmäcker haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Biggi Mestmäcker übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

6.4. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.

7.2 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

7.3. Gerichtsstand über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der durch Biggi Mestmäcker – Kommunikation & Marketing erbrachten Leistungen sind das Amtsgericht Mönchengladbach oder das Landgericht Mönchengladbach.

7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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